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Stuttgarter Zahnzusatzversicherung

2 Tarife · ab 13,59€/Monat

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Was die Stuttgarter auszeichnet

Die Stuttgarter bietet mit der Smile!-Serie zwei solide Tarife. Der ZahnPremium 90 überzeugt mit PZR-Flatrate ohne Limit und 90% Zahnersatz-Erstattung. Beide Tarife leisten für Kieferorthopädie bei Kindern.

Besonders geeignet für:

Versicherte die PZR-Flatrate und KFO-Leistungen für Kinder suchen.

Besonderheiten der Stuttgarter

Worauf Sie sich bei der Stuttgarter verlassen können.

PZR-Flatrate ohne Limit (ZahnPremium 90)
KFO für Kinder in beiden Tarifen
Kein Zuschlag für fehlende Zähne
Bis zu 90% Erstattung für Zahnersatz

Stuttgarter Tarife im Überblick

Wählen Sie den passenden Tarif für Ihre Bedürfnisse.

Tarif: Smile! ZahnKomfort 80

Zahnersatz 80%
Zahnbehandlung 100%
Zahnreinigung 160€/Jahr
ab 13,59€ pro Monat
Tarif-Details ansehen

Tarif: Smile! ZahnPremium 90

Zahnersatz 90%
Zahnbehandlung 100%
Zahnreinigung Flatrate
ab 16,60€ pro Monat
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Stuttgarter Tarife im Detailvergleich

Alle Leistungen und Konditionen auf einen Blick.

Leistung Smile! ZahnKomfort 80 Smile! ZahnPremium 90
Zahnersatz 80% 90%
Zahnbehandlung 100% 100%
Zahnreinigung 160€/Jahr Flatrate
Bleaching
GOZ-Faktor 3.5 3.5
KFO Kinder KIG 2: max. 4.000€, KIG 3–5: max. 2.000€ KIG 2: max. 4.000€, KIG 3–5: max. 2.000€
KFO Erwachsene Nein Nein
Aufbissschienen 80% 90%
Gesundheitsfragen Ja Ja
Sofortschutz Nein Nein
Erstattungsstaffel (max. pro Jahr)
Jahr 1 1.250€ 1.500€
Jahr 2 2.500€ 3.000€
Jahr 3 3.750€ 4.500€
Jahr 4 5.000€ 6.000€
Jahr 5+ Unbegrenzt Unbegrenzt
ab Preis 13,59€/Monat 16,60€/Monat
Details Details

Stand: Februar 2026

Über die Stuttgarter

Hintergrundinformationen zum Versicherungsanbieter.

Kontaktdaten

Adresse Die Stuttgarter, Rotebühlstraße 120, 70197 Stuttgart
Telefon 0711 665-0

Häufige Fragen zur Stuttgarter Zahnzusatzversicherung

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Tarife der Stuttgarter.

Die Stuttgarter bietet zwei Smile!-Tarife mit unterschiedlichem Leistungsumfang. Der ZahnKomfort 80 erstattet 80% für Zahnersatz mit einem PZR-Budget von 160 Euro, der ZahnPremium 90 erstattet 90% mit einer PZR-Flatrate ohne Limit. Beide Tarife erstatten bis zum GOZ-Faktor 3.5.

Beide Tarife leisten 100% für Zahnbehandlung und bieten Kieferorthopädie für Kinder: Bei KIG 2 werden bis zu 4.000 Euro erstattet, bei KIG 3 bis 5 maximal 2.000 Euro. Aufbissschienen werden entsprechend dem Erstattungssatz bezuschusst: 80% beim ZahnKomfort und 90% beim ZahnPremium.

Wählen Sie den ZahnPremium 90, wenn Sie häufige professionelle Zahnreinigungen planen und maximalen PZR-Schutz ohne Budget-Limit wünschen.

Der Basistarif ZahnKomfort 80 kostet ab 13,59 Euro monatlich für junge Erwachsene. Der Premiumtarif ZahnPremium 90 mit PZR-Flatrate liegt bei 16,60 Euro pro Monat. Diese Einstiegspreise gelten für das niedrigste Eintrittsalter.

Die Beiträge steigen mit dem Eintrittsalter und werden regelmässig an die gestiegenen Gesundheitskosten angepasst. Der Unterschied zwischen den beiden Tarifen beträgt etwa 3 Euro monatlich, was sich durch die PZR-Flatrate häufig bereits nach einer zusätzlichen Zahnreinigung pro Jahr amortisiert.

Fordern Sie vor Abschluss einen detaillierten Beitragsvergleich für Ihr Alter an, um die langfristigen Kosten realistisch zu kalkulieren.

Die Stuttgarter verzichtet auf klassische Wartezeiten, staffelt aber die Erstattung in den ersten Jahren. Im ersten Jahr erhalten Sie je nach Tarif zwischen 1.250 und 1.500 Euro. Diese Staffelung schützt den Anbieter vor Sofortleistungen unmittelbar nach Vertragsabschluss.

Die Leistungsgrenzen verdoppeln sich jährlich: Im zweiten Jahr 2.500 bis 3.000 Euro, im dritten Jahr 3.750 bis 4.500 Euro, im vierten Jahr 5.000 bis 6.000 Euro. Ab dem fünften Versicherungsjahr entfällt die Begrenzung komplett und Sie erhalten die volle Erstattung ohne Obergrenze.

Planen Sie umfangreiche Zahnersatz-Behandlungen wie Implantate oder Brücken idealerweise ab dem fünften Vertragsjahr, um die volle Erstattung ohne Obergrenze zu nutzen.

Sie können Rechnungen per Post an Die Stuttgarter, Rotebühlstrasse 120, 70197 Stuttgart oder per E-Mail an info@stuttgarter.de einreichen. Eine eigene App bietet die Stuttgarter derzeit nicht an. Der Postweg ist daher die klassische Methode.

Die E-Mail-Einreichung verkürzt die Bearbeitungszeit im Vergleich zum Postweg deutlich. Achten Sie darauf, dass alle Unterlagen vollständig und lesbar eingescannt sind, damit keine Rückfragen die Erstattung verzögern. Eine übersichtliche PDF-Datei beschleunigt die Prüfung.

Fügen Sie bei grösseren Behandlungen den genehmigten Heil- und Kostenplan sowie die Abschlussrechnung bei, um eine reibungslose Prüfung zu gewährleisten.

Ja, bei beiden Tarifen müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Die Stuttgarter fragt nach Ihrem aktuellen Zahnstatus, laufenden oder geplanten Behandlungen und fehlenden Zähnen. Die Fragen sind vergleichsweise detailliert.

Fehlende Zähne können zu einem Zuschlag oder Ausschluss führen, je nach Anzahl und Art der Lücken. Bereits begonnene oder vom Zahnarzt angeratene Behandlungen werden in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Eine Behandlung gilt als angeraten, sobald der Zahnarzt sie im Heil- und Kostenplan aufgeführt hat.

Beantworten Sie alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäss, um späteren Leistungskürzungen wegen Falschangaben oder Anfechtungen des Vertrags vorzubeugen.

Ja, beide Tarife übernehmen PZR-Kosten in unterschiedlichem Umfang. Der ZahnKomfort 80 erstattet bis zu 160 Euro pro Jahr, der ZahnPremium 90 bietet eine PZR-Flatrate ohne Limit. Das Budget erneuert sich jährlich.

Die Flatrate im Premium-Tarif ist besonders attraktiv, wenn Sie mehrmals jährlich zur professionellen Zahnreinigung gehen oder höhere PZR-Kosten haben. Bei zwei Reinigungen zu je 100 Euro erhalten Sie mit der Flatrate 200 Euro erstattet, mit dem Basistarif nur 160 Euro. Viele Zahnärzte empfehlen zwei PZR-Behandlungen pro Jahr.

Nutzen Sie die PZR-Leistung regelmässig — sie gehört zu den wirksamsten Massnahmen zur Vermeidung von Karies und Parodontitis und senkt langfristig Ihre Behandlungskosten.

Sie kündigen schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt in der Regel zwei Jahre. Senden Sie die Kündigung per Post oder E-Mail.

Bei Beitragserhöhungen steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu, das Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung ausüben können. Das Versicherungsjahr richtet sich nach Ihrem individuellen Vertragsbeginn, nicht nach dem Kalenderjahr. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen für das genaue Datum.

Erwägen Sie vor einer Kündigung einen Tarifwechsel innerhalb der Stuttgarter — oft lassen sich Beiträge senken, ohne den Versicherungsschutz komplett aufzugeben und Altersrückstellungen zu verlieren.