#MEHR LEISTUNG
Brillen
100% Kostenübernahme bis zu 300€ direkt nach dem Abschluss. Sogar für Sonnenbrillen in Sehstärke! Anspruch auf 300€ Erstattung alle zwei Kalenderjahre!
Kontaktlinsen
100% Kostenübernahme bis zu 300€ für Kontaktlinsen, Reinigungs- und Pflegemittel! Anspruch auf 300€ Erstattung alle zwei Kalenderjahre!
Augen-Operationen
100% Kostenübernahme bis zu 1.000 € für Augen-Operationen zur Behebung von Fehlsichtigkeiten (z.B. Lasik)! Zuschuss direkt nach 24 Monaten einmalig abrufbar!
augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen
100% Kostenübernahme für diese Maßnahmen unabhängig von einer Zuzahlung Ihrer Krankenkasse! Direkt nach dem Abschluss in unbegrenzter Höhe!
Keine Wartezeit
Alle Leistungen für Brillen, Kontaktlinsen und Vorsorge stehen Ihnen direkt zur Verfügung! Ihr Versicherungsschein wird innerhalb von 24h per Mail an Sie versendet.
Tägliches Kündigungsrecht
100% flexibel! Bereits nach 12 Monaten Mindestvertragslaufzeit besteht für Sie ein tägliches Kündigungsrecht. Ohne Wenn und Aber!.
#ONLINE ABSCHLIESSEN *
#MEIN VORTEIL
Beispielrechnung
jährliche Kosten der Versicherung (11,50 € * 12 Monate) = 138 € p.a.
Erstattung für Sehhilfen zu 300 € direkt nach Abschluss
Gewinn direkt im ersten Jahr = 162 €
Nutzen Sie zusätzlich die Vorsorgebehandlungen Ihrer Augenarztpraxis und Ihr finanzieller Vorteil fällt noch höher aus!
TIPP
Augen-Operation
Nach nur 24 Monaten können Sie 1.000 € Zuschuss für Ihre
Augen-Operation zur Behebung einer Fehlsichtigkeit abrufen!
Selbstverständlich auch für Augen-Laser-Behandlungen (z.B. Lasik).
#LEISTUNGSÜBERSICHT
Volle Transparenz OHNE Wenn und Aber!
Brillen
- KEINE Wartezeit!
- Erstattung von 100% des Rechnungsbetrags
- Alle zwei Kalenderjahre maximaler Erstattungsbetrag von 300€ für Brillen oder Kontaktlinsen möglich
- Gilt für Gläser und Fassungen
- Gilt auch für Sonnenbrillen mit Sehstärke
- Gilt auch für Reparaturen von Sehhilfen
Kontaktlinsen
- KEINE Wartezeit!
- Erstattung von 100% des Rechnungsbetrags
- Alle zwei Kalenderjahre maximaler Erstattungsbetrag von 300€ für Brillen oder Kontaktlinsen möglich
- weich und formstabil
- Gilt auch für Tages-, Wochen- und Monatslinsen
- auch bei Bezug im Abo
Augen-OPs
- KEINE Wartezeit!
- Der Zuschuss über 1.000 € ist direkt nach Ablauf von 24 Monaten abrufbar
- Der Zuschuss kann einmalig während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden
Vorsorge
- KEINE Wartezeit!
- 100% Kostenübernahme in unbegrenzter Höhe
- Gilt für alle Augen-Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von Alter, Untersuchungsintervall und Häufigkeit. Auch Vorsorgeuntersuchungen, für die die GKV keine Leistung vorsieht, werden erstattet.
#FAQs
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keyboard_arrow_down 1. Wie funktioniert das Sofortschutz-Versprechen?Unser Versprechen - alle Leistungen stehen Ihnen immer sofort zur Verfügung. Selbst die Kosten für Bestellungen von Brillen und/oder Kontaktlinsen, die am Tag des Abschlusses durchgeführt wird oder wurde, bekommen Sie garantiert erstattet.
Beispiel: Haben oder hatten Sie heute eine Brille bei Ihren Optiker bestellt, genügt Ihnen der Abschluss des Vertrags noch am selben Tag. Dies gilt natürlich auch für Bestellungen erst am Folgetag oder später. Die Kosten werden Ihnen zu 100% erstattet bis zu dem Höchstbetrag von 300€ erstattet.
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keyboard_arrow_down 2. Gibt es eine Wartezeit zu beachten?Nein! Alle versicherten Leistungen stehen Ihnen direkt nach dem Erhalt Ihres Versicherungsscheins zum gewünschten Versicherungsbeginn zur Verfügung. Der Versicherungsschein wird Ihnen bei Onlineabschluss in der Regel bereits in der darauffolgenden Stunde übermittelt. Bitte prüfen Sie dazu den Posteingang, sowie ggf. den Spam-Ordner Ihres Mailprogramms.
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keyboard_arrow_down 3. Wie oft können die Erstattungen in Anspruch genommen werden?Der Tarif kennt hier KEINE Vorschriften! Die Anzahl der Behandlungen oder Erstattungsvorgängen ist nicht begrenzt. Somit können Sie laufend Rechnungen zur Erstattung einreichen. Wie z. B. für Kosten von Monatskontaktlinsen. Für alle Leistungen im Bereich Sehhilfen stehen Ihnen innerhalb von 2 Kalenderjahren max. 300€ zur Verfügung. Augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen sind weder in Anzahl der Behandlungen, noch in Höhe der Behandlungskosten begrenzt!
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keyboard_arrow_down 4. Welche Leistungen enthält der Tarif im Detail?
Leistungen Erstattung zu bis zu Sehhilfen (zum Beispiel Brillen und Kontaktlinsen) 100 % 300 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren Operationen zur Behebung von Fehlsichtigkeit
(zum Beispiel LASIK-Operationen)100 % einmalig insgesamt 1.000 EUR für beide Augen Augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen 100 % ohne Höchstgrenze Sofort-Hilfe bei Erblindung durch einen Unfall 100 % einmalig 10.000 EUR 1. Sehhilfen (zum Beispiel
Brillen oder Kontaktlinsen)100% der Kosten für Brillen (auch Sonnenbrillen mit Sehstärke), Brillenreparaturen und Kontaktlinsen einschließlich
der Kosten für die Sehstärken-Bestimmung. Dazu gehört auch das entsprechende
Zubehör sowie Pflege- und Reinigungsmittel. Die Kosten erstatten wir bis
zu einem Gesamtbetrag von 300 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren. Wie Sieden Gesamtbetrag innerhalb des Zeitraums aufteilen, spielt dabei keine Rolle.
Nach Ablauf von zwei Kalenderjahren haben Sie einen neuen Anspruch, auch wenn
sich Ihre Sehstärke nicht verändert hat.Bitte reichen Sie uns die Rechnung des Optikers unter Angabe der Dioptrienwerte ein.
Eine Verordnung des Augenarztes brauchen wir nicht.2. Operationen zur Behebung
der Fehlsichtigkeit
(zum Beispiel LASIK)100% der Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000 EUR für beide Augen. Wir ersetzen
die Kosten einmalig, frühestens nach Ablauf von zwei Jahren seit Beginn dieses Tarifs.Versichert sind Operationen, um eine Fehlsichtigkeit zu beheben (zum Beispiel LASIK)
einschließlich dazu gehörender Vor- und Nachuntersuchungen.3. Augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen 100% der Kosten für augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen. 4. Sofort-Hilfe bei
Erblindung durch
einen Unfall10.000 EUR wenn Sie durch einen Unfall erblinden. Hiermit können zum Beispiel die Kosten für Umbaumaßnahmen,
Hilfsmittel und Schulungen gedeckt werden. Sie erhalten die Sofort-
Hilfe einmal für die gesamte Vertragsdauer in einer Summe. Sie wird unabhängig von
den tatsächlichen Kosten gezahlt. Der Unfall und die Erblindung muss nach Versicherungsbeginn
eingetreten sein.Abweichend von § 1 Abs. 2 MB/KK 09 liegt ein Unfall vor, wenn Sie durch ein plötzlich
von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) erblinden. Dazu gehören
auch Einwirkungen von Hitze, Gasen usw., die zu einer Erblindung führen.Damit Sie die Sofort-Hilfe erhalten, reichen Sie bitte eine Schilderung des Unfallherganges
ein. Zusätzlich benötigen wir eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit
dem Merkzeichen Bl (Blindheit) oder ein entsprechendes augenärztliches Attest. -
keyboard_arrow_down 5. Wird der Rechnungsbetrag direkt an meine Praxis überwiesen?
Nein, nach Erhalt der Rechnung gehen Sie zunächst in Vorleistung und begleichen die Rechnung an Ihre Zahnarztpraxis. Im Anschluss reichen Sie Ihre Rechnung an die Barmenia weiter (siehe Punkt "6. Über welchen Weg können Rechnungen zur Erstattung eingereicht werden?") und erhalten den erstattungsfähigen Rechnungsbetrag auf Ihr Konto von der Barmenia ausbezahlt.
Eine Direktabrechnung zwischen der Versicherung und Ihrer Zahnarztpraxis ist aus gesetzlichen Gründen leider nicht möglich.
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keyboard_arrow_down 6. Über welchen Weg können Rechnungen zur Erstattung eingereicht werden?
Der schnellste Weg zur Erstattung führt über die Barmenia-App des Versicherers. Über diesen Weg können Rechnungen einfach mit dem Smartphone fotografiert werden. Lästiger Papierkram entfällt und Sie haben zu jeder Zeit einen Überblick zu allen Vorgängen.
Laden Sie sich einfach die Barmenia-App bei iTunes oder GooglePlay herunter und registrieren Sie sich mit Ihren Kundendaten!
Der Umgang mit der App wird hier detailliert erläutert.
Alternativ zur Barmenia APP gibt es selbstverständlich auch die Möglichkeit Rechnungen per E-Mail an leistungsabrechnung@barmenia.de zu senden.
Rechnungen können natürlich auch auf dem Postweg eingereicht werden. Verwenden Sie hierfür bitte folgendes Formular
Bei Fragen zur Rechnungserstattung wenden Sie sich bitte direkt an den Versicherer, da die Barmenia die Erstattung vornimmt und somit nähere Informationen zur Bearbeitungszeit etc. benennen kann.
Sollte es jedoch zu Problemen bei der Erstattung kommen, dürfen Sie sich jederzeit gerne an uns wenden. Selbstverständlich werden wir uns um sämtliche Inhalte, die der Aufklärung dienen, kümmern.
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keyboard_arrow_down 7. Wie und wann kann der Vertrag gekündigt werden?
In dem Tarif Mehr Sehen beträgt die Mindesttarifdauer zwölf Monate. Sie
können den Tarif Mehr Sehen zum ersten Mal ohne eine Frist zum Ende der
Mindesttarifdauer kündigen. Nach Ablauf dieser Mindesttarifdauer können Sie den Tarif
Mehr Sehen ohne eine Frist jeden Tag kündigen. Der Tarif endet an dem Tag,
an dem die Kündigung bei uns eingeht. Sie können aber auch einen späteren Kündigungstag festlegen.Beispiel:
Beginn des Tarifs Mehr Sehen: 01.06.2021
Ende der Mindesttarifdauer: 31.05.2022
Frühestmöglicher Kündigungstermin
des Tarifs Mehr Sehen: 31.05.2022
Danach ist eine Kündigung jeden Tag möglich. -
keyboard_arrow_down 8. Wo können die offiziellen Versicherungsbedingungen eingesehen werden?Hier finden Sie die offizielle Tarifbeschreibung, sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) unseres Exklusivpartners zum Download.Bei Beantragung des Vertrags bekommen Sie selbstverständlich nochmals alle relevanten Bedingungen und Formulare vorab zur Verfügung gestellt.
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keyboard_arrow_down 9. Wer kann diesen Tarif abschließen?Versicherungsfähig und versicherbar sind nur Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Notwendig ist zudem eine deutsche IBAN, sowie eine deutsche Postanschrift.
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Außerhalb der Servicezeiten können Sie jederzeit einen Rückruf zum Wunschtermin vereinbaren.
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